FAQ Apotheken
Ja, und selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter zu den Apothekertarifbedingungen angestellt. In dem Arbeitsvertrag sind der Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Sonderleistungen geregelt. Somit ist es eine Gleichstellung gegenüber einem Arbeitsvertrag in der Apotheke.
Die Belu GmbH hat die Berechtigung, Mitarbeiter unbefristet in Apotheken zu überlassen. Diese Genehmigung wird von der Arbeitsagentur nur dann ausgestellt, wenn keine finanziellen Schwierigkeiten existieren, die Arbeitsverträge korrekt sind und auch die Krankenkassen eine Einzugsermächtigung haben, um die Beiträge einzuziehen.
Wir setzen unsere Mitarbeiter ausschließlich in langfristige und unbefristete Anstellungen in einer Apotheke ein. Das Apothekenumfeld ist sehr individuell mit seinen speziellen Anforderungen wie Stammkunden, Schwerpunkten, Apothekensoftware und natürlich auch dem Team. Daher ist es nicht möglich, das Personal in der Apotheke ständig zu wechseln.
Es gibt bei uns aber auch spezielle Springer, welche ausschließlich zu diesem Zweck eingestellt sind. Sie übernehmen die fachgerechte Urlaubs-, Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretung in den Apotheken.
Ja, und selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter zu den Apothekertarifbedingungen (Verlinkung auf PDF Apothekertarifkonditionen) angestellt. In dem Arbeitsvertrag sind der Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Sonderleistungen geregelt. Somit ist es eine Gleichstellung gegenüber einem Arbeitsvertrag in der Apotheke.
Die Belu GmbH hat die Berechtigung, Mitarbeiter unbefristet in Apotheken zu überlassen. Diese Genehmigung wird von der Arbeitsagentur nur dann ausgestellt, wenn keine finanziellen Schwierigkeiten existieren, die Arbeitsverträge korrekt sind und auch die Krankenkassen eine Einzugsermächtigung haben, um die Beiträge einzuziehen.
Unsere Mitarbeiter und Kunden werden von uns ganz persönlich betreut. Wir bieten weitergehenden Service an als nur bis zum Arbeitsvertrag. Für uns sind die Mitarbeiter der wichtigste Baustein in dem gesamten Konzept des Unternehmens. Wir sind behilflich bei der auf das eigene Profil erstellten Apothekenauswahl, und gerne auch bei der Wohnungs- und Zimmersuche. Qualifikationen und Fortbildungen, die in den Apotheken einen hohen Stellenwert besitzen, werden von uns gefördert.
Wir haben mit unseren Mitarbeitern Arbeitsverträge, welche an den Tarif des Apothekerverbandes angelehnt sind. Davon ist abhängig, welchen Stundenlohn wir der Apotheke in Rechnung stellen (z. B. nach Berufsjahren und Zusatzqualifikationen). Grundsätzlich werden aber nur die Stunden der Apotheke in Rechnung gestellt, welche auch tatsächlich geleistet sind - also keine Krankheit, kein Urlaub, keine Mittagspause.
In dem Stundenlohn ist alles enthalten, was ein Mitarbeiter die Apotheke normalerweise kostet: Bruttolohn, Lohnnebenkosten mit allen Sozialabgaben und Fahrtkosten.
Die Apotheke erhält eine Rechnung mit den ausgewiesenen geleisteten Stunden des Mitarbeiters. Unser Mitarbeiter ist verpflichtet, die geleisteten Stunden zu notieren und sich von der Apotheke gegenzeichnen zu lassen.
Sie lernen unsere Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch kennen, an das ein kostenfreies und unverbindliches Probearbeiten anknüpft.
Erst wenn diese beiden Punkte durchlaufen sind, kann man eine Entscheidung treffen - beide Seiten müssen dabei übereinstimmen.
Die Leistung der Belu wird durch die Apotheke getragen. Es gibt hierbei keine hohen Provisionsgebühren. Die entstehenden Kosten werden als geringe Umlagen auf den Stundenlohn angerechnet. Dadurch wird gewährleistet, dass eine faire Abrechnung erfolgen kann.
Ja. Trotz des unbefristeten Arbeitsverhältnisses kann der Mitarbeiter fest in die Apotheke integriert und übernommen werden. Diese Übernahme kann nach 6 Monaten kostenfrei erfolgen. Eine spätere Übernahme ist selbstverständlich auch möglich.
Die Anstellung des Mitarbeiters erfolgt zunächst über die Belu. Dort erhält der Mitarbeiter einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit den Konditionen des Apothekentarifes. Nach 6 Monaten kann eine kostenfreie Übernahme erfolgen, beiderseitiges Einverständnis erwünscht und vorausgesetzt.
In dem Anstellungsverhältnis übernimmt die Belu die gesamten Personalkosten wie Krankenversicherung, Berufsgenossenschaften, Lohnsteuerabführung etc.
Nein. Durch die individuellen Anforderungen in der Apotheke ist ein Wechsel nur dann ratsam, wenn Unzufriedenheit vorliegt.
Die Belu als Arbeitgeber übernimmt das Risiko für den Mitarbeiter. Dadurch wird die Apotheke stark entlastet. Es fallen keine weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem Mitarbeiter mehr an. Kosten für Fehltage durch Krankheit, Urlaub oder Feiertage entfallen ganz. Es besteht keine Verpflichtung, den Arbeitsplatz frei zu halten im Falle einer Schwangerschaft.
Der Vertrag zwischen der Apotheke und der Belu GmbH ist ein Überlassungsvertrag, der innerhalb 5 Werktagen gekündigt werden kann, egal wie lange der Mitarbeiter bereits in der Apotheke beschäftigt ist.
