Ja, und selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter:innen zu den Apothekertarifbedingungen angestellt. In dem Arbeitsvertrag sind der Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Sonderleistungen geregelt. Somit ist es eine Gleichstellung gegenüber einem Arbeitsvertrag in der Apotheke.
Die Belu GmbH hat die Berechtigung, Mitarbeiter:innen unbefristet in Apotheken zu überlassen. Diese Genehmigung wird von der Arbeitsagentur nur dann ausgestellt, wenn keine finanziellen Schwierigkeiten existieren, die Arbeitsverträge korrekt sind und auch die Krankenkassen eine Einzugsermächtigung haben, um die Beiträge einzuziehen.
Häufige Fragen
Ist die Belu GmbH ein Zeitarbeitsunternehmen?
Was unterscheidet die Belu GmbH von klassischen Zeitarbeitsfirmen?
Unsere Mitarbeiter:innen und Kund:innen werden von uns ganz persönlich betreut.
Wir bieten weitergehenden Service an als nur bis zum Arbeitsvertrag. Für uns sind die Mitarbeiter:innen der wichtigste Baustein in dem gesamten Konzept des Unternehmens. Wir sind behilflich bei der auf das eigene Profil erstellten Apothekenauswahl, und gerne auch bei der Wohnungs- und Zimmersuche. Qualifikationen und Fortbildungen, die in den Apotheken einen hohen Stellenwert besitzen, werden von uns gefördert.
Sind die Tätigkeiten kurze oder langfristige Einsätze?
Wir setzen unsere Mitarbeiter:innen ausschließlich in langfristige und unbefristete Anstellungen in einer Apotheke ein. Das Apothekenumfeld ist sehr individuell mit seinen speziellen Anforderungen wie Stammkund:innen, Schwerpunkten, Apothekensoftware und natürlich auch dem Team.
Kann ich über die Belu auch Urlaubs- oder Krankheitsvertretung buchen?
Ja, neben den langfristigen Einsätzen bieten wir auch die Möglichkeit unseres Vertretungsbereichs. Die Apotheker:innen lernen in Kürzester Zeit viele Apotheken, ihre Betriebssysteme und die Abläufe kennen. Somit sind sie schnell in der Lage sich in Ihrer Apotheke auch bei kurzfristigen Einsätzen zurechtzufinden.
Was kostet es mich als Apotheke?
Wir haben mit unseren Mitarbeiter:innen Arbeitsverträge, welche an den Tarif des Apothekerverbandes angelehnt sind. Davon ist abhängig, welchen Stundenlohn wir der Apotheke in Rechnung stellen (z. B. nach Berufsjahren und Zusatzqualifikationen). Grundsätzlich werden aber nur die Stunden der Apotheke in Rechnung gestellt, welche auch tatsächlich geleistet sind – also keine Krankheit, kein Urlaub, keine Mittagspause.
In dem Stundenlohn ist alles enthalten, was Mitarbeiter:innen die Apotheke normalerweise kosten: Bruttolohn, Lohnnebenkosten mit allen Sozialabgaben und Fahrtkosten.
Die Apotheke erhält eine Rechnung mit den ausgewiesenen geleisteten Stunden der Mitarbeitenden. Diese sind verpflichtet, die geleisteten Stunden zu notieren und sich von der Apotheke gegenzeichnen zu lassen.
Kann ich mir zukünftig Angestellte auch auswählen bzw. in Ruhe ansehen?
Sie lernen unsere Mitarbeiter:innen in einem persönlichen Gespräch kennen, an das ein kostenfreies und unverbindliches Probearbeiten anknüpft.
Erst wenn diese beiden Punkte durchlaufen sind, kann man eine Entscheidung treffen – beide Seiten müssen dabei übereinstimmen.
Wovon wird die Belu GmbH finanziert?
Die Leistung der Belu wird durch die Apotheke getragen. Es besteht die Möglichkeit einer Direktvermittlung, hier wird eine individuell besprochene Provisionssumme berechnet. Werden Mitarbeiter:innen über die Belu GmbH beschäftigt, werden die entstehenden Kosten als geringe Umlagen auf den Stundenlohn angerechnet. Dadurch wird gewährleistet, dass eine faire Abrechnung erfolgen kann.
Können Mitarbeitende übernommen werden?
Ja. Trotz des unbefristeten Arbeitsverhältnisses können Mitarbeitende nach individueller Absprache fest in die Apotheke integriert und übernommen werden.
Wo sind Mitarbeitende angestellt?
Die Anstellung der Mitarbeitenden erfolgt zunächst über die Belu. Dort erhalten die Mitarbeitenden einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit den Konditionen des Apothekentarifes. Trotz des unbefristeten Arbeitsverhältnisses können die Mitarbeitenden nach individueller Absprache fest in die Apotheke integriert und übernommen werden, beiderseitiges Einverständnis vorausgesetzt.
In dem Anstellungsverhältnis übernimmt die Belu die gesamten Personalkosten wie Krankenversicherung, Berufsgenossenschaften, Lohnsteuerabführung etc.
Habe ich als Apotheke ständig wechselnde Mitarbeiter:innen?
Nein. Durch die individuellen Anforderungen in der Apotheke ist ein Wechsel nur dann ratsam, wenn Unzufriedenheit vorliegt.
Ausnahme ist die Vertretung. Hier kommt es auf Grund der Dringlichkeit und Kurzfristigkeit der Einsätze selbstverständlich zu wechselnden Mitarbeiter:innen.